Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Saarland.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk im Saarland besteht aus allen Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, mit einer Mindestgröße von 150 Hektar, davon mindestens 75 Hektar zusammenhängend.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es entweder selbst ausüben oder an einen Pächter verpachten kann.
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