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Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Oberösterreich geregelt?

Oberösterreich (Österreich)

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In Oberösterreich erfolgt die Auflösung auf Antrag einer Vertragspartei oder von Amts wegen:

Auf Antrag einer Vertragspartei:

  • Schwerwiegender Verstoß gegen den Pachtvertrag trotz Hinweis

Von Amts wegen (zwingend):

  • Nichterfüllung der Jagdschutzvorschriften
  • Wiederholte, schuldhafte, erhebliche Nichteinhaltung der Abschussregelungen
  • Wiederholte schwerwiegende Missachtung jagdrechtlicher Bestimmungen
  • Nichtbestellung eines Bevollmächtigten trotz Aufforderung
  • Unzureichende Bejagung von abschussplanpflichtigem Wild
  • Verlust der Voraussetzungen für die Jagdkarte
  • Entzug der Jagdkarte durch Behörde
  • Keine gültige Jagdkarte innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Jagdjahres
Oberösterreich (Österreich)

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