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Was muss ein Schütze in Schleswig-Holstein nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

Schleswig-Holstein

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Gültiger Schießübungsnachweis innerhalb der letzten 12 Monate erforderlich, um an Bewegungsjagden auf Schalenwild teilzunehmen.

Schleswig-Holstein

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