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Sind Schusswaffen verboten, die über das übliche Maß hinaus verkürzt oder schnell zerlegbar sind?

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Ja, diese Schusswaffen sind gemäß Waffengesetz generell verboten.

  • Sie gelten als verbotene Gegenstände.
  • Der Grund ist die Eignung zur Verschleierung der Waffeneigenschaft (z. B. als sogenanntes Wilddiebsgewehr).

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