Sie haben gestern Abend in Bayern ein beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei ihrer die auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen antragen?

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Ja, die bestätigte Nachsuchenführerin darf die ins Nachbarrevier verfolgen und einen antragen.

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