Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Die Katze des Nachbarn ist schon sehr alt und aufgrund einer Augenerkrankung nun auch blind. Offensichtlich hat sie auch Schmerzen. Der Nachbar bittet Sie als Jäger:in, die Katze zu erlösen. Sie bringen sie in einem Karton in Ihr neues Revier und erlösen sie durch einen gezielten Schuss mit der Schrotflinte (Korndurchmesser 3,00 mm). Analysieren Sie den Fall! Liegen Fehler vor?

Oberösterreich (Österreich)

Antwort anzeigen

Mehrere Fehler:

  • Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 6 Abs. 4):
    • Töten von Haustieren ist verboten – das darf nur ein Tierarzt
    • Die Katze gehört dem Nachbarn, ist kein herrenloses Tier
  • Einzige Ausnahme im Jagdrecht:
    • Nur offensichtlich herrenlose Katzen dürfen erlegt werden
    • Nur durch Jagdausübungsberechtigten oder beeidetes Jagdschutzorgan
    • Mind. 300 m vom nächsten bewohnten Anwesen entfernt
Oberösterreich (Österreich)

Frage anzeigen