Darf ein wildernder Hund, der sich nicht einfangen lässt, ohne Weiteres erschossen werden?
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Nein. Die Tötung wildernder Hunde ist an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden:
In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) ist eine vorherige schriftliche Anordnung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall zwingend erforderlich.
In anderen Ländern ist der Abschuss durch Jagdschutzberechtigte nur zulässig, wenn der Hund erkennbar wildert (dem Wild nachstellt) und ein Einfangen nicht möglich ist.