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Darf ein wildernder Hund, der sich nicht einfangen lässt, ohne Weiteres erschossen werden?

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Nein. Die Tötung wildernder Hunde ist an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden:

  • In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) ist eine vorherige schriftliche Anordnung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall zwingend erforderlich.
  • In anderen Ländern ist der Abschuss durch Jagdschutzberechtigte nur zulässig, wenn der Hund erkennbar wildert (dem Wild nachstellt) und ein Einfangen nicht möglich ist.

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