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Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden bei dem Jagdausübungsberechtigten in Vorarlberg gemeldet werden?

Vorarlberg (Österreich)

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Der Wildschaden muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserlangung schriftlich beim Jagdnutzungsberechtigten gemeldet werden.

Vorarlberg (Österreich)

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