Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Hessen.
Antwort anzeigen
Gemeinschaftliche Jagdbezirke in Hessen umfassen alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht Teil eines Eigenjagdbezirks sind und mindestens 200 Hektar groß sein müssen.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es entweder selbst ausübt oder verpachtet.
Frage anzeigen