Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Schleswig-Holstein pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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Ja, es ist möglich, den 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk zu pachten. Allerdings dürfen gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur zwei Personen als Pächter eingetragen werden, die dritte Person kann einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein erhalten.
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