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Welche 3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Wild für den Eigenbedarf von der amtlichen Untersuchungspflicht ausgenommen wird?

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  1. Schlachtungsvoraussetzungen:
    • Nicht gewerblich:

      Die Schlachtung darf nicht in gewerblichen oder industriellen Betrieben erfolgen
    • Getrennte Schlachtung:

      Die Schlachtung darf nicht gemeinsam mit anderen Tieren, die der Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen, erfolgen
  2. Verarbeitungsvoraussetzungen:
    • Getrennte Lagerung:

      Das Fleisch darf nicht mit Fleisch, das in Verkehr gebracht wird,bearbeitet oder gelagert werden
  3. Gesundheitliche Voraussetzungen:
    • Seuchenfrei:

      Beim Tier darf kein Seuchenverdacht bestehen
    • Gesund:

      Das Tier darf keine Krankheitserscheinungen zeigen, die einen Einfluss auf die Verwertbarkeit als Lebensmittel haben
    • Rückstandsfrei:

      Es darf kein Verdacht auf höhere als erlaubte Rückstände gegeben sein
MerkeDie Ausnahme für den Eigenbedarf gilt nur, wenn alle 3 Voraussetzungsgruppen gleichzeitig erfüllt sind.

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