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Ist eine Notzeitfütterung in Kärnten zulässig?

Kärnten (Österreich)

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Ja, eine Notzeitfütterung ist in Kärnten zulässig.

Besonderheiten in Kärnten:

  • Fütterung nur, wenn natürliche Äsung nicht ausreicht
  • Rotwildfütterung mit anderem als Raufutter nur mit behördlichem Bescheid
Kärnten (Österreich)

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