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Was sind
Jagdbezirke
laut BJagdG?
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Jagdbezirke
sind Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Es gibt zwei Arten von
Jagdbezirken
:
Eigenjagdbezirke
(§ 7 BJagdG): Diese sind im
Besitz
von Einzelpersonen oder Körperschaften, die das
Jagdrecht
selbst ausüben.
Gemeinschaftliche Jagdbezirke
(§ 8 BJagdG): Diese bestehen aus den Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem
Eigenjagdbezirk
gehören. Das
Jagdrecht
wird hier von einer
Jagdgenossenschaft
verwaltet.
Eine Abrundung von
Jagdbezirken
kann notwendig sein, um eine sinnvolle
Jagdausübung
zu ermöglichen (§ 5 BJagdG).
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