Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Baden-Württemberg pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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Ja, Sie können zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Baden-Württemberg pachten. Achten Sie darauf, dass maximal drei Personen bei Bezirken dieser Größe als Pächter zugelassen sind, der Pachtvertrag schriftlich erfolgt und eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren hat. Jede pachtende Person muss einen gültigen Jahresjagdschein besitzen und ihn drei Jagdjahre in Deutschland geführt haben. Der Vertrag ist innerhalb eines Monats der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
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