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Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden bei dem Jagdausübungsberechtigten in der Steiermark gemeldet werden?

Steiermark (Österreich)

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  • Sofort, spätestens binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden des Schadens
  • Schriftliche Geltendmachung gegen Empfangsbestätigung beim Jagdausübungsberechtigten
  • Mindestschadenshöhe: 100 Euro für Schadenersatzanspruch
Steiermark (Österreich)

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