In Nordrhein-Westfalen ist die Jagdzeit für Rebhühner laut Landesjagdzeitenverordnung regulär vom 1. September bis 15. Dezember festgelegt. Derzeit gibt es jedoch eine ganzjährige Schonzeit bis zum 31. Dezember 2027, es sei denn, der Bestand steigt auf mehr als vier Brutpaare pro 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
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