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Was ist beim Kühlen und Ausweiden bei der Abgabe von Kleinwild an einen Wildbearbeitungsbetrieb zu beachten?

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  • Kühlung auf nicht mehr als +4°C innerhalb angemessener Zeit
  • Magen-Darm-Trakt muss bei Kleinwild nicht vor Ort entfernt werden (im Gegensatz zur Direktvermarktung)
  • Tierkörper müssen im Wildbearbeitungsbetrieb ohne ungerechtfertigte Verzögerung ausgeweidet werden

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