Welche Ausnahmen gelten für die Verwendung von Nachtzielgeräten/Bildverstärkern?
Oberösterreich (Österreich)
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Grundsätzlich Verbot, aber Ausnahme bei Schwarzwildbejagung (auch ohne ASP-Ausbruch), bei Füchsen, Stein- und Baummardern im Jan/Feb sowie mit Bewilligung. Voraussetzung: drei Jahre gültige Jagdkarte oder abgeschlossener Kurs, und Zustimmung des Jagdausübenden oder Jagdleiters.