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Welche Ausnahmen gelten für die Verwendung von Nachtzielgeräten und Bildverstärkern?

Oberösterreich (Österreich)

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Grundsätzlich sind Nachtzielgeräte und Bildverstärker verboten.

  • Ausnahmen:
    • Schwarzwildbejagung (auch ohne ASP-Ausbruch)
    • Bejagung von Füchsen, Stein- und Baummardern im Januar und Feruar
    • Mit Bewilligung der entsprechenden Behörde
  • Voraussetzungen:
    • Bereits 3 Jahre gültige Jagdkarte oder abgeschlossener Kurs
    • Zustimmung des Jagdausübenden oder Jagdleiters
Oberösterreich (Österreich)

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