Wer ist dazu befugt, in Bremen die auszurufen?

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In Bremen ist die , konkret das Ordnungsamt der Freien Hansestadt Bremen, zuständig für die Ausrufung der , da diese Befugnis aus den allgemeinen Aufgaben der Behörde abgeleitet wird, auch wenn keine explizite gesetzliche Regelung vorliegt.

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