Wie ist Jagdausübung gemäß § 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz definiert?
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Zur Jagdausübung gehören das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild.
MerkhilfeANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.
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