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Wie ist Jagdausübung gemäß § 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz definiert?

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Zur Jagdausübung gehören das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild.

MerkhilfeANEF für die Jagdausübung: Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen, Fangen.

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