Du erlegst eine führende Bache, weil du das Frischlingsrudel nicht gesehen hast. Welche Konsequenz droht dir?
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Das ist eine Straftat nach § 38 BJagdG, weil du ein Elterntier bejagt hast. Es droht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
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