Dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern Fallen aufstellen, die sofort töten?
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In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Totschlagfallen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden und nur zum Schutz von Bodenbrütern, wenn es keine andere effektive und tierschutzgerechte Möglichkeit gibt.
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