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Dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern Fallen aufstellen, die sofort töten?

Mecklenburg-Vorpommern

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In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Totschlagfallen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden und nur zum Schutz von Bodenbrütern, wenn es keine andere effektive und tierschutzgerechte Möglichkeit gibt.

Mecklenburg-Vorpommern

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