Sie schießen auf einen in NRW, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen?In wessen muss das vermerkt werden?

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Gemäß dem Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen wird das auf den des Jagdbezirkes im eigenen angerechnet, in dem es krankgeschossen wurde, selbst wenn es im Nachbarrevier verendet.

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