Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in NRW pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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§ 11 LJG-NRW erlaubt nur zwei Pächter für Jagdbezirke bis 300 ha, und alle Pächter müssen einen Jahresjagdschein besitzen und in den letzten drei Jahren schon einmal einen gehabt haben.
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