Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen in NRW pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?

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§ 11 LJG-NRW erlaubt nur zwei Pächter für bis 300 ha, und alle Pächter müssen einen und in den letzten drei Jahren schon einmal einen gehabt haben.

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