Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Thüringen.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Thüringen umfasst alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder an einen Pächter verpachten kann. Die Mindestgröße beträgt 250 Hektar.
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