Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Brandenburg.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Brandenburg besteht aus allen Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Die Mindestgröße beträgt 500 Hektar, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf 250 Hektar reduziert werden.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder verpachten kann.
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