Waidwissen
Überblick
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Suchen...
Jetzt kostenlos testen
Login
Login
Wann muss die
Schadensmeldung
bei
Wildschäden
erfolgen?
Antwort anzeigen
Landwirtschaftlicher Bereich
: innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens
Forstwirtschaftlicher Bereich
:
Nach dem 1. Oktober: bis zum 1. Mai
Nach dem 1. Mai: bis zum 1. Oktober
Frage anzeigen
Feedback