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Wer ist dazu befugt, die Notzeit in Nordrhein-Westfalen auszurufen?

NRW

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  • In Nordrhein-Westfalen gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung zur Befugnis der Ausrufung der Notzeit
  • Die Praxis, dass die Unteren Jagdbehörden in Abstimmung mit den zuständigen Forstämtern handeln, ist nicht offiziell bestätigt
NRW

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