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Wer ist dazu befugt, die
Notzeit
in Nordrhein-Westfalen auszurufen?
NRW
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In Nordrhein-Westfalen gibt es
keine spezifische gesetzliche Regelung
zur Befugnis der Ausrufung der
Notzeit
Die Praxis, dass die Unteren
Jagdbehörden
in Abstimmung mit den zuständigen Forstämtern handeln, ist nicht offiziell bestätigt
NRW
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