Wer ist dazu befugt, in NRW die auszurufen?

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In Nordrhein-Westfalen gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung oder offizielle Dokumentation zur Befugnis der Ausrufung der . Die Praxis, dass die unteren in Abstimmung mit den zuständigen Forstämtern handeln, ist nicht offiziell bestätigt.

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