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Wer ist dazu befugt, die Notzeit in Nordrhein-Westfalen auszurufen?

NRW

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In Nordrhein-Westfalen gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung zur Befugnis der Ausrufung der Notzeit. Die Praxis, dass die Unteren Jagdbehörden in Abstimmung mit den zuständigen Forstämtern handeln, ist nicht offiziell bestätigt.

NRW

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