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Erläutern Sie das Verbot folgender Gegenstände:
TeleTack
Conibear-Falle
elektrischer Lautsprecher
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TeleTack (Elektroreizgerät):
Verboten nach Tierschutzgesetz,Abgabe elektrischer Schläge am Hund ist untersagt
Conibear-Falle:
Als
Totschlagfalle
nur zulässig, wenn sie
sofort tötet
. Das ist bei dieser
Falle
technisch jedoch häufig nicht gegeben.
Elektrischer Lautsprecher:
Verboten nach § 19 BJagdG,Tonbandgeräte oder elektrische Lautsprecher dürfen zum
Anlocken von
Wild
nicht genutzt werden.
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