Ein Landwirt entdeckt einen Wildschaden und teilt diesen zunächst dem Jagdausübungsberechtigten mit. Wo muss der Landwirt diesen stattdessen fristgerecht melden?
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Der Landwirt, also der Geschädigte, muss die Wildschäden der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung melden. Eine Meldung beim Jagdausübungsberechtigten reicht nicht aus.
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