Ein Landwirt entdeckt einen und teilt diesen zunächst dem mit. Wo muss der Landwirt diesen stattdessen fristgerecht melden?

Antwort anzeigen

Der Landwirt, also der Geschädigte, muss die der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung melden. Eine Meldung beim reicht nicht aus.

Frage anzeigen