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Ein Landwirt entdeckt einen Wildschaden und teilt diesen zunächst dem Jagdausübungsberechtigten mit. Wo muss der Landwirt diesen stattdessen fristgerecht melden?

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Der Landwirt, der Geschädigte, muss die Wildschäden der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung melden. Eine Meldung beim Jagdausübungsberechtigten reicht nicht aus.

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