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Bei welcher Stelle muss ein Wildschaden fristgerecht angemeldet werden? Was ist zu beachten, wenn ein Landwirt einen Wildschaden zunächst dem Jagdausübungsberechtigten mitteilt?

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Der Geschädigte muss den Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

  • Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung (bzw. Stadtverwaltung), in deren Bezirk das beschädigte Grundstück liegt.
  • In manchen Bundesländern ist auch die Ortspolizeibehörde die zuständige Stelle.
  • Eine Meldung beim Jagdausübungsberechtigten reicht nicht aus.

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