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Welche Einschränkungen gelten für Jugendjagdscheininhaber bei einer Gesellschaftsjagd?

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  • Jugendjagdscheininhaber(16 bis 18 Jahre): Dürfen nicht als Schützen an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Eine Teilnahme ist nur als Treiber oder Begleitperson (ohne Waffe) zulässig.
  • Jungjäger(ab 18 Jahren): Dürfen uneingeschränkt als Schützen teilnehmen.

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