Welchen rechtlichen Hinweis geben Sie einer Person (z. B. einem Pilzsammler), die sich unmittelbar an einer Kirrung oder einer anderen jagdlichen Einrichtung aufhält?
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Weise darauf hin, dass es sich um eine jagdliche Einrichtung handelt.
Erkläre, dass das Betreten und die Nutzung durch Unbefugte gesetzlich verboten ist (Betretungsverbot).
Das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur erstreckt sich nicht auf diese Einrichtungen.