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Ab welcher Reviergröße muss ein geprüfter Jagdhund fix angemeldet sein?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Für jedes Jagdgebiet bis zu 1500 ha hat der Jagdausübungsberechtigte einen brauchbaren Jagdhund zu halten
  • Bei Hochwildbestand und 1000–2000 ha mindestens einen für die Schweißführung brauchbaren Jagdhund, für je 2000 ha mehr einen weiteren brauchbaren Jagdhund
Oberösterreich (Österreich)

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