Ab wieviel Hektar Revierfläche muss ein geprüfter Jagdhund fix angemeldet sein?
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Für jedes Jagdgebiet bis zu 1500 Hektar hat der Jagdausübungsberechtigte einen brauchbaren Jagdhund zu halten. Bei Hochwildbestand und 1000-2000 Hektar mindestens einen für die Schweifführung brauchbaren Jagdhund, für je 2000 Hektar mehr einen weiteren brauchbaren Jagdhund.
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