Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Bremen.
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In Bremen bilden alle Gemeindegrundflächen, die nicht zu Eigenjagdbezirken gehören und mindestens 150 Hektar umfassen, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausübt oder verpachtet.
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