Sie besitzen ein 60 ha großes, zusammenhängendes Waldstück in Bayern.Ihr direkt angrenzender Nachbar bietet Ihnen an, Ihnen genug Fläche zu verkaufen, damit Sie einen Eigenjagdbezirk bilden können.Wie viel Hektar müssen Sie Ihrem Nachbarn mindestens abkaufen?
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In Bayern beträgt die gesetzliche Mindestgröße für ein Eigenjagdrevier gemäß Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes 81,755 Hektar. Da Ihr aktuelles Waldstück 60 Hektar umfasst, müssen Sie mindestens 21,755 Hektar von Ihrem Nachbarn erwerben, um die erforderliche Mindestfläche zu erreichen.
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