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Sie besitzen ein 60 ha großes, zusammenhängendes Waldstück in Bayern. Ihr direkt angrenzender Nachbar bietet Ihnen an, Ihnen genug Fläche zu verkaufen, damit Sie einen Eigenjagdbezirk bilden können. Wie viel Hektar müssen Sie Ihrem Nachbarn mindestens abkaufen?

Bayern

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  • In Bayern beträgt die gesetzliche Mindestgröße für ein Eigenjagdrevier 81,755 ha
  • Ihr aktuelles Waldstück umfasst 60 ha
  • Sie müssen mindestens 21,755 ha von Ihrem Nachbarn erwerben, um die erforderliche Mindestfläche zu erreichen
Bayern

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