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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Tirol statt?

Tirol (Österreich)

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In Tirol gibt es kein gesetzlich geregeltes Schlichtungsverfahren bei Wildschäden.

Wenn keine Einigung mit dem Jagdausübungsberechtigten erzielt wird, muss der Landwirt den Anspruch direkt vor den ordentlichen Zivilgerichten geltend machen.

Tirol (Österreich)

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