Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Tirol statt?
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In Tirol gibt es kein gesetzlich geregeltes Schlichtungsverfahren bei Wildschäden.
Wenn keine Einigung mit dem Jagdausübungsberechtigten erzielt wird, muss der Landwirt den Anspruch direkt vor den ordentlichen Zivilgerichten geltend machen.
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