Jagdkartenbesitz: Im Besitz einer Jahresjagdkarte eines österreichischen Bundeslandes
Jagdkarteneignung: Von der Erlangung einer Jagdkarte nicht ausgeschlossen
Ausschlussmöglichkeiten: Vertragsbrüchige oder hinsichtlich der Jagd wiederholt gesetzeswidrig handelnde Pächter oder Personen, die ihren Pflichten voraussichtlich nicht nachkommen können, sind für eine Jagdperiode von der Pacht ausgeschlossen
Juristische Personen: Diese können als Einzelpächter auftreten, müssen aber eine natürliche Person mit obigen Voraussetzungen als Jagdleiter benennen