Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Wien?
Wien (Österreich)
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Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein; bei Wohnsitz außerhalb von Wien ortsansässiger Vertreter erforderlich
Jagdgesellschafter: Personen, die nicht vom Jagdkartenerwerb ausgeschlossen sind und weidgerechte Jagdausübung sowie finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen
Mitgliederbegrenzung: Begrenzung durch Magistrat möglich, wenn nach Wildstandsverhältnissen oder Flächenausmaß zur Sicherung geordneter Jagdbewirtschaftung notwendig