Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Wien?

Wien (Österreich)

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  • Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein; bei Wohnsitz außerhalb von Wien ortsansässiger Vertreter erforderlich
  • Jagdgesellschafter: Personen, die nicht vom Jagdkartenerwerb ausgeschlossen sind und weidgerechte sowie finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen
  • Mitgliederbegrenzung: Begrenzung durch Magistrat möglich, wenn nach Wildstandsverhältnissen oder Flächenausmaß zur geordneter Jagdbewirtschaftung notwendig
Wien (Österreich)

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