Wie ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich in Oberösterreich festgehalten?
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In Oberösterreich ist festgelegt: "Im Widerstreit mit den jagdlichen Interessen kommt den Interessen der Land- und Forstwirtschaft nach Maßgabe dieses Landesgesetzes der Vorrang zu" – dies ist der sogenannte "Wald vor Wild"-Grundsatz.
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