Wie ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich in Oberösterreich festgehalten?

Oberösterreich (Österreich)

Antwort anzeigen

In Oberösterreich ist festgelegt: "Im Widerstreit mit den jagdlichen Interessen kommt den Interessen der Land- und nach Maßgabe dieses Landesgesetzes der Vorrang zu" – dies ist der sogenannte vor Wild"-Grundsatz.

Oberösterreich (Österreich)

Frage anzeigen