Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten in Niederösterreich?
Niederösterreich (Österreich)
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Mindestalter: 16 Jahre
Bis 18 Jahre: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich
Jagdliche Eignung: Bestandene Jägerprüfung in Niederösterreich oder Besitz einer Jagdkarte eines anderen Bundeslandes in den vorherigen 20 Jahren
Keine Verweigerungsgründe: Keine waffenrechtlichen Verbote, körperlichen Gebrechen, Suchterkrankungen, geistigen Unfähigkeit, jagdrechtlichen Vorstrafen, Natur-/Tierschutzverstöße, charakterlichen Unzuverlässigkeit oder Ausschluss aus dem Niederösterreichischen Landesjagdverband
Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Jagdkartenabgabe und Mitgliedsbeitrag zum Niederösterreichischen Landesjagdverband (Jagdhaftpflichtversicherung inklusive)