Welche Voraussetzungen müssen Einzelpächter in Oberösterreich erfüllen?
Oberösterreich (Österreich)
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In Oberösterreich müssen Einzelpächter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Geschäftsfähigkeit: Voll geschäftsfähige natürliche Person (in der Regel ab 18 Jahren)
Jagderfahrung: In den vorausgegangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang im Besitz einer gültigen Jagdkarte
Juristische Personen: Diese können als Einzelpächter auftreten, müssen aber eine natürliche Person mit obigen Voraussetzungen zur Jagdausübung bevollmächtigen