Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Niedersachsen.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Niedersachsen umfasst alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, mit einer Mindestgröße von 250 Hektar.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder verpachten kann.
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