Um eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 2 I WaffG)
Ihre Zuverlässigkeit muss gegeben sein (§ 5 WaffG)
Sie müssen persönlich geeignet sein (§ 6 WaffG)
Ein Nachweis über Ihre Sachkunde ist erforderlich (§ 7 WaffG)
Sie müssen ein Bedürfnis nachweisen können (§ 8 WaffG), z.B. Jäger, Sportschütze,...
Sie verfügen über eine Haftpflicht mit ausreichendem Versicherungsschutz (§ 4 WaffG)
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