Aus rechtlicher Sicht- und aus Vernunftsgründen sind zwei Handlungsweisen möglich.
Gemäß Waffengesetz besteht eine Anzeigepflicht bei Inbesitznahme. Wer erlaubnispflichtige Waffen in Besitz nimmt (Erbe, Fund, etc.), hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Erstansprechpartner ist die Polizei.
Da jedoch bei Fund unbekannt ist, woher die Waffe stammt und was mit ihr gemacht wurde, sollte die Polizei verständigt werden. Die Waffe wird dann vor Ort sichergestellt und ermittelt, ob es sich dabei um eine gestohlene Waffe handelt und was mit ihr alles angestellt wurde. So werden keine Spuren verfälscht.