Sie finden im eine , was tun Sie?

Antwort anzeigen

  • Aus rechtlicher Sicht- und aus Vernunftsgründen sind zwei Handlungsweisen möglich.
  • Gemäß Waffengesetz besteht eine Anzeigepflicht bei Inbesitznahme. Wer erlaubnispflichtige in nimmt (Erbe, Fund, etc.), hat dies der unverzüglich anzuzeigen. Erstansprechpartner ist die Polizei.
  • Da jedoch bei Fund unbekannt ist, woher die stammt und was mit ihr gemacht wurde, sollte die Polizei verständigt werden. Die wird dann vor Ort sichergestellt und ermittelt, ob es sich dabei um eine gestohlene handelt und was mit ihr alles angestellt wurde. So werden keine Spuren verfälscht.

Frage anzeigen