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Unterscheiden Sie Jagdgesellschaft und Jagdgenossenschaft.

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  • Jagdgesellschaft:
    • Gruppe von Jägern, die gemeinsam ein Jagdgebiet pachten
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Gesellschaftsvertrag
  • Jagdgenossenschaft:
    • Rechtlicher Zusammenschluss von Grundeigentümern eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
    • Verpachtet das Jagdausübungsrecht und verwaltet die Jagdangelegenheiten des Reviers

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