Welche Voraussetzungen müssen für die Jagdpacht erfüllt werden?
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Pachtfähigkeit: Der Pächter muss eine natürliche Person sein.
Jahresjagdschein: Der Pächter muss im Besitz eines Jahresjagdscheins sein und diesen schon drei Jahre vor der Pacht in Deutschland besessen haben. Jugendjagdscheine werden dabei nicht berücksichtigt.
Mindestalter: Das Mindestalter eines Pächters beträgt 21 Jahre zu Beginn der Pacht.
Schriftform: Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen und von beiden Vertragsparteien eigenhändig unterschrieben werden.
Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde: Der Abschluss des Jagdpachtvertrags muss der Unteren Jagdbehörde durch Vorlage der Vertragsurkunde angezeigt werden.
Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen