Was versteht man im Waffenrecht unter dem Begriff ''?

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"Erwerben" im Sinne des Waffengesetzes

Erwerben

ist das Erlangen der . Zum gehören das Aufnehmen oder Finden von .

Ein Kauf zählt nicht als , weil sich durch den Kauf nur der Eigentümer ändert. Die Ausübung der ist jedoch unabhängig vom Eigentum.

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