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Bedürfen Kirrungen in Salzburg einer Zustimmungspflicht?

Salzburg (Österreich)

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Ja, Kirrungen bedürfen in Salzburg einer Zustimmungspflicht:

  • Grundeigentümer im 100 m Umkreis müssen zustimmen
  • Bei weniger als 100 m zur Jagdgebietsgrenze: Zustimmung des Nachbarreviers erforderlich
AchtungKirrungen sind in Salzburg grundsätzlich verboten und nur mit Einzelfallbewilligung durch die Jagdbehörde erlaubt.
Salzburg (Österreich)

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