Sie besitzen ein 60 ha großes, zusammenhängendes Waldstück in Mecklenburg-Vorpommern.Ihr direkt angrenzender Nachbar bietet Ihnen an, Ihnen genug Fläche zu verkaufen, damit Sie einen Eigenjagdbezirk bilden können.Wie viel Hektar müssen Sie Ihrem Nachbarn mindestens abkaufen?
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In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die gesetzliche Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk 75 Hektar. Da Ihr aktuelles Waldstück 60 Hektar umfasst, müssen Sie mindestens 15 Hektar von Ihrem Nachbarn erwerben, um die erforderliche Mindestgröße zu erreichen.
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