Naturdenkmäler sind einzelne Schöpfungen der Natur oder auch kleinere Flächen bis zu 5 Hektar
Diese stehen unter Schutz, weil sie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen als wertvoll gelten oder weil sie aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit schutzwürdig sind.
Hier sind einige Beispiele:
Die Jagdausübung ist in Naturdenkmälern erlaubt, solange sie die Schutzziele nicht gefährdet.
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